Höchstgrenze der ärztlichen Leistungen im TARDOC - VLuHa Stellungnahme

In den letzten Tagen hat die FMH kommuniziert, was in den Grundzügen bereits seit Monaten bekannt war:

https://tarifeambulant.fmh.ch/tarifstrukturen/hoechstgrenze.cfm

Im Rahmen der TARDOC-Revision für 2027 wurde der Bundesrat vom Parlament beauftragt, eine Höchstgrenze für ärztliche Leistungen pro Tag einzuführen. Dieser Auftrag wurde von Anfang an kritisch beurteilt; selbst das BAG riet von diesem Schritt ab. Wie vorgesehen lag der Entscheid letztlich jedoch beim Parlament.

Die FMH hat gemeinsam mit den Tarifpartnern einen Lösungsansatz erarbeitet, um eine direkte Anordnung durch die Exekutive zu verhindern. Dafür gerät sie derzeit aus Teilen der Ärzteschaft massiv in die Kritik. Viele Kolleginnen und Kollegen sind der Ansicht, man hätte sich bereits vor dem Parlamentsentscheid mit stärkerer Lobbyarbeit, Streikandrohungen oder anderen Massnahmen dagegen wehren müssen.

Es besteht die Angst vor einem Eingriff in die unternehmerische Freiheit, andere sehen mit der Deckelung einen Tabubruch und einen möglichen ersten Schritt hin zu einem Globalbudget. Häufig wird dabei auf Deutschland verwiesen, wo vor 20 bis 30 Jahren ähnliche Entwicklungen stattgefunden haben. Nicht wenige fürchten um ihre wirtschaftliche Existenz, ihre freie Praxistätigkeit und die unternehmerische Perspektive zukünftiger Generationen.

Die Diskussion ist spannend und wird aber zeitweise sehr emotional geführt, insbesondere auch in den sozialen Medien.

Die Debatte hat das Potenzial, die Ärzteschaft zu spalten, insbesondere entlang der Linie Grundversorgung versus Spezialistenpraxen.

Die mfe betrachtet das Problem deshalb vor allem aus der Perspektive der Grundversorgung und rät von Alarmismus ab:

https://www.hausaerzteschweiz.ch/aktuelles/detail/stellungnahme-von-mfe-haus-und-kinderaerzte-schweiz-zur-vorgesehenen-al-hoechstgrenze-im-ambulanten-tarif 

Haltung der VLuHa

Auch die VLuHa richtet ihren Blick naturgemäss auf die Grundversorgung und möchte einige Punkte hervorheben.

Wir lehnen die Einführung einer starren Kostendeckelung dezidiert ab. Sie kann falsche Anreize schaffen, scheint willkürlich und ist ein erneutes mikroregulatorisches Administrativmonster.

Die Grundversorger leiden aufgrund der weitgehend sprechenden Arzttätigkeit bereits jetzt an einer Untertarifierung im Vergleich zu anderen Spezialfächern.

Die Politik sollte erklären, ob es lediglich darum geht, einzelne extreme Ausreisser zu verhindern, oder ob damit letztlich die Einführung eines Globalbudgets und eine Einschränkung der selbständigen Praxistätigkeit angestrebt werden.

Gemäss Insiderinformationen zeigte sich der Ständerat durchaus erstaunt, als ihm Rechnungen mit Zeitleistungen von mehr als 26 Stunden pro Tag präsentiert wurden. Dass diese 26 Stunden aus einem komplexen Minutage-Tarifsystem gebären, in welchem auch Handlungsleistungen mit einer pauschalen Zeitleistung hinterlegt sind wurde nicht berücksichtigt. Auch nicht, dass diese AL-Leistung nicht dem Lohn des Arztes entspricht, sondern damit zuerst die immer aufwändigere Infrastrukturkosten quersubventioniert werden müssen, da die IPL / TP Vergütung zu tief angesetzt ist und dafür nicht ausreicht.

Es stellt sich zudem die Frage, wie diese Entwicklung mit dem Verfassungsartikel 117a zur medizinischen Grundversorgung beziehungsweise mit der Hausarztinitiative vereinbar ist:

https://www.bag.admin.ch/de/medizinische-grundversorgung

Der Auftrag an den Bundesrat kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zurückgezogen werden. Die FMH und die Berufsverbände müssen deshalb weiterarbeiten können. Ein Zerreissen oder Schwächen dieser Strukturen ist aktuell nicht zielführend.

Empfehlungen der VLuHa an ihre Mitglieder

Die VLuHa empfiehlt ihren Mitgliedern, sich laufend zu informieren und den standeseigenen Berufsverbänden Rückendeckung zu geben. Der Bundesrat kann den aktuellen Vorschlag übernehmen oder noch Änderungen vornehmen. Gleichzeitig stehen weitere äusserst relevante Anpassungen im TARDOC an. Im Herbst dürfte die Diskussion nochmals deutlich an Intensität gewinnen.

Mögliche Informationsquellen sind:

https://www.hausaerzteschweiz.ch/
https://www.medinside.ch
https://www.politikundpatient.ch/

Die Auswirkungen auf die eigene Praxiszahlen kann noch nicht wirklich evaluiert werden, da viele Parameter noch unklar sind. Offen ist beispielsweise, was genau als Arbeitstag zählt, wie Teilzeit gehandhabt wird und wie Leistungen von APN oder Praxisassistenzen berücksichtigt werden. Trotzdem macht es Sinn sich mit den eigenen Zahlen auseinanderzusetzen und sich die skills anzueignen, um seine Situation darstellen zu können.

Zum Nachdenken und zur Meinungsbildung

Soll die medizinische Grundversorgung in Zukunft einen Sonderstatus erhalten?

Für eine besondere Berücksichtigung sprechen die nachgewiesene Effizienz und Kosteneffektivität der Grundversorgung, der steigende Versorgungsbedarf, der zunehmende Mangel an Praxisnachfolgen sowie die im Vergleich zu vielen Spezialisten tieferen Einkommen. Gleichzeitig wurde der Verfassungsartikel 117a zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung im Jahr 2014 mit 88 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

 

en détail: Aus unserer Sicht lauern folgende Gefahren und Unklarheiten

  • Einmal eingeführt, könnte die Deckelung weiter nach unten korrigiert werden
  • Wie können die Daten überhaupt erfasst werden, wenn die Zeitleistungen an x-verschiedene Krankenkassen verrechnet werden?
  • Ist der Datenschutz eingehalten wenn eine zentrale Stelle alle Daten poolt?
  • Wie werden delegierte Leistungen (Praxisassistenztätigkeiten, APN Tätigkeiten) abgegrenzt?
  • Warum wird ein Arzt bestraft, welcher bei Handlungsleistungen mit fix hinterlegter Zeitleistung effizienter arbeitet als eine Vergleichsgruppe
  • Bei erfülltem Kontigent könnten Ärzte auf nicht versorgungsrelevante Selbstzahlerleistungen ausweichen (Dermatologe macht ab Mittag nur noch ästhetische Medizin anstatt Melanome zu beurteilen), was die Grundversorgung zusätzlich schwächt
  • Notfälle über den Mittag oder nach der regulären Sprechstunde noch zu beurteilen könnte unter Umständen nicht mehr vergütet sein oder muss aufwändig gerechtfertigt werden
  • Ebenfalls wird die Limitation möglicherweise überschritten wenn ein Arzt im Anschluss an die Sprechstunde Pikett/Notfalldienst in der Nacht hat
  • Es stellt alle Ärzte in der Öffentlichkeit unter Generalverdacht, die Schwarzen Schafe werden wieder Ausweichmöglichkeiten finden
  • Spital wird Leistungen mit Verteilung auf verschiedene GLN Nummern umgehen können
  • Vor allem Einzelpraxen werden Limiten nicht kompensieren können und werden weiter geschwächt
  • Wie wird eine mögliche Sanktion überhaupt umgesetzt?
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