VLuHa - News 03/2021

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgte diese Fortbildung wiederum im Onlineformat. Über 80 Teilnehmer*Innen verfolgten mit technischen Unterstützung durch die Firma Sanofi die Ausführungen von Prof. Dr. med. Michael Thali, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin Zürich. Über 180 Personen erbringen hier einen "service public". Die ärztliche Todesfeststellung ist oft der Anfang deren Tätigkeit. Die Grundversorger*Innen beurteilen bei Todesfällen ohne offensichtliche Gewalt- oder Fremdeinwirkung als Erste und Einzige, ob ein agT vorliegen könnte. Ein Zweifel, ein  Verdacht für eine gewaltsame Ursache und ein agT muss deklariert werden. Die folgende Legalinspektion kann dann diesen Verdacht zerstreuen. Aber gemäss der obigen Definition sollte auch die "plötzliche" und "unerwartete" Komponente als agT erkannt werden. Gerade im Pflegeheim stellt dies eine Herausforderung dar. 
Im Weiteren berichtete Prof. Thali von den aktuellen Entwicklungen der forensischen Medizin: "Virtopsy" und "QuickTox" Verfahren, die Einführung von "forensic nurses" als Gatekeeper für die rechtsmedizinischen Institute sowie der immer wieder betonte Auftrag der Rechtsmedizin am lebenden Opfer. Auch die Themen "Kunstfehler, Aufklärung, Sorgfaltspflicht" wurden erläutert - Wissen, das hilft, einen kühlen Kopf zu bewahren. Erwähnenswert ist auch, dass sich das IRM Zürich als Anlaufstelle 24/7 für informelle Auskünfte an Grundversorger*Innen sieht: Man darf sich melden. 
Mehr zu diesen spannenden Themen findet ihr in den Folien zum Vortrag auf der Homepage.

Aus den 70er Jahren, Vorgänger von Prof. Thali: Fritz Schwarz, "Der außergewöhnliche Todesfall. Erste Feststellungen am Ort des Geschehens" ISBN 3432010834. 

 

Aktuelle Anliegen oder Fragen, die wir in diese Gremien einbringen sollen, können weiterhin gerne an praesident@vluha.ch gerichtet werden.